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Alltagsunfälle bei Kleinkindern

Unfälle bei Kleinkindern erleben fast alle Eltern einmal. Es lohnt sich also, die wichtigsten Hilfemassnahmen zu kennen.
9 Sep 2020

Kinder sind von Natur aus Forscher- und Entdeckerwesen: Alles, was im Haushalt vorhanden ist, will untersucht, angefasst und je nach Alter in den Mund genommen werden, Hindernisse gilt es zu überwinden – sei es mit noch so waghalsigen Manövern – und der Sinn für mögliche Gefahren ist bei Kleinkindern noch kaum ausgeprägt. Dass ein Kind vielfältige Erfahrungen in seinem Lebensumfeld machen kann, ist für seine Entwicklung sehr wichtig, Eltern und Betreuungspersonen sollten solche also unbedingt zulassen. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, Kinder vor schweren Verletzungen zu schützen. Diesbezüglich die Balance zu finden, ist gar nicht so leicht  und je nach eigenem Risikoempfinden wird das je nach Elternteil anders aussehen. Falls dann doch mal ein Unfall geschieht, lohnt es sich, die wichtigsten Nothilfemassnahmen zu kennen – damit lassen sich meistens die schlimmsten Folgen abwenden.

Verschlucken von Gegenständen in die Atemwege

Davor fürchten sich fast alle Eltern, leider gibt es ab und zu tragische Unfälle mit verschluckten Gegenständen. Aber: In den meisten Fällen werden aspirierte Stücke mittels Hustenreflex selbständig ausgeschieden.

Prävention

  • Beim Essen gilt grundsätzlich: Wenn ein Baby die Stücke selber zum Mund führt, ist es von der Entwicklung her bereit dazu. Zum Essen sollten Kinder immer sitzen – nicht herumrennen, spielen oder liegen und Babys sollten nicht unbeaufsichtigt essen.
  • Achtung zum Beispiel bei Popcorn, Weinbeeren und Erdnüssen! Letztere sollten den Kindern ab drei Jahren oder als Mus gegeben werden.
  • Vorsicht ist auch geboten bei Plastiklaschen von Papiertaschentuchpäckchen (ja, wir haben unsere Babys auch damit spielen lassen, uns war das damals nicht bewusst), Ballonen oder Kleinspielzeug wie Murmeln oder kleinen Legosteinen.

Massnahmen

  • Wenn das Kind zu Husten oder Würgen beginnt, ist es wichtig ist, nicht sofort einzugreifen, sondern möglichst ruhig zu bleiben und zu beobachten. In den allermeisten Fällen kommt das Stück von alleine wieder raus – ein spontaner Hustenstoss ist das beste Mittel.
  • Wenn das Kind nicht hustet oder nur ganz leise oder nach einigen Hustenstössen immer noch nichts passiert ist: Das Kind auf die Knie nehmen (in Kopftieflage – der Kopf des Kindes muss unter seinem Gesäss liegen) und drei bis fünf mal bestimmt zwischen die Schulterblätter schlagen, bis sich der Fremdkörper löst. Diese Methode ist für jedes Alter geeignet und birgt kaum Verletzungsrisiko.
  • Wenn sich der Fremdkörper nicht löst: Bei Babys die Brustkompression anwenden, bei Kindern ab einem Jahr das Heimlich-Manöver. Eine gute Übersicht über diese Methoden bietet der Kindernotfall der Uniklinik Bonn. Falls sich das Stück nicht löst oder bei Unsicherheit den Notruf (144) anrufen, sie geben telefonische Anweisungen. Anschliessend ist aufgrund der Verletzungsgefahr immer eine ärztliche Untersuchung angezeigt.

Vergiftungen

Die Helpline-Nummer des Toxikologisches Instituts 145 sollte in jedem Handy gespeichert sein. Sei es wie bei uns mal eine Überdosis homöopathischer Chügeli oder eine Handvoll giftiger Beeren aus dem botanischen Garten (Pluspunkt, dass diese grad schön angeschrieben waren und ich am Telefon den lateinischen Namen des Gewächses nennen konnte), das Tox-Institut bietet rasch Hilfe.

Prävention

  • Im Haushalt sind es häufig Putzmittel oder Geschirrspültabs, die für Kleinkinder interessant und deshalb gefährlich sein können. Besonders ätzende Reiniger wie Backofenreiniger oder Javeltabletten können zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Diese unbedingt ausserhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahren, das gilt ebenfalls für Medikamente.
  • Bei Zimmerpflanzen kurz recherchieren, ob diese giftig sein könnten.

Massnahmen

  • Nach der Einnahme: Dem Kind ein wenig Flüssigkeit anbieten
  • Toxinstitut anrufen 145. Diese Hotline ist gratis und bietet einen 24 Stunden-Service.
  • Das Kind nicht zum Erbrechen bringen, keine Milch und kein Salzwasser verabreichen.
  • Wenn das Kind bewusstlos ist: In die Bewusstlosenlage bringen, Ambulanz (144) anrufen.
  • Nach Hautkontakt bei ätzenden Flüssigkeiten (z.B. Säuren und Laugen): ausgiebig mit Wasser abspülen, dann das Toxinstitut (145) oder bei grösserem Ausmass die Ambulanz (144) anrufen.
  • Bei ätzenden Substanzen in den Augen: Die Duschbrause ganz weich einstellen und 10 Minuten das geöffnete Auge ausspülen. Anschliessend eine augenärztliche Untersuchung organisieren.

Verbrühungen und Verbrennungen

Traurig, aber wahr: Die grösste Gefahr für Verbrühungen (Hautkontakt mit heissen Flüssigkeiten) für Babys besteht darin, dass Erwachsene versehentlich ein Heissgetränk über das Kind schütten. Bei aktiveren Kindern kommt dann die Gefahr durch Pfannen oder Suppenschüsseln hinzu – Tischtücher sind diesbezüglich oft problematisch, wenn sich Kinder daran hochziehen.

Massnahmen

Bei Hautkontakt mit heissen Flüssigkeiten gilt es nach der Grösse der betroffenen Stelle zu unterscheiden:

  • nicht klebende Kleidung entfernen
  • bei kleinflächiger Verbrühung an Armen oder Beinen sofort bis zu 10 Minuten mit (nicht zu kaltem) Wasser kühlen.
  • Bei Verbrühung einer grosser Fläche (bedeutet über 15 % Körperoberfläche und entspricht bei einem Kind etwa der Fläche seines Beines), bei Verbrennungen am Körperstamm und bei Säuglingen soll wegen der Gefahr der Unterkühlung nicht gekühlt werden. Ambulanz anrufen (144) und nach Anweisungen handeln.
  • Auch bei kleinflächigen Verbrühungen gehören Säuglinge immer, alle Kinder mit kleineren Verbrühungen, wenn diese grösser als ihre Handfläche, oder im Gesicht, an den Gelenken oder Genitalien sind, zum Arzt oder zur Ärztin.

Vorbereitung für den Notfall

  • Während einem Notfall fällt einem möglicherweise die Notruf-Nummer nicht mehr ein – oder man findet sie auf dem Handy mit zittrigen Fingern grad nicht. Eine Liste mit den wichtigsten Nummern gehört also in jeden Küchenschrank  oder ihr speichert sie z.B. unter AAANotruf ab, damit sie im Telefonbuch zuoberst erscheint.
  • Smartphones haben übrigens meistens eine Notruftaste, mit welcher ohne Bildschirmentsperrung ein Notruf abgesetzt werden kann. Diese Funktion zu kennen, kann im Notfall sehr hilfreich sein.
  • Die oben erwähnten Notfallmassnahmen bei Fremdkörperaspiration zwei Mal im Jahr nachlesen – einfach einen Termin im Handy dafür eingeben, damit es nicht vergessen geht.

Wer mehr dazu erfahren möchte oder auch wissen will, wie in Situationen mit Stürzen, Schnitten oder Ertrinkungssituationen reagiert werden sollte, ist in einem Kindernotfall-Kurs gut aufgehoben.

Herzlichen Dank an Cornelia Ricklin für die Zusammenarbeit an diesem Text. Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit der Mütter- und Väterberatung des Kantons Bern